Was versteht man unter einer Doppelschau?
Doppelschauen, wie wir sie durchführen und anerkennen, bedeuten :
1. Es müssen sich grundsätzlich zwei Veranstalter zusammenschließen.
In unserem Fall ist es der DRC e.V. als eigenständiger Verein und Veranstalter
der ersten Schau.
Die zweite Schau wird von dem anderen Verein ausgerichtet, bei uns ist er der
NIRV e.V.
Beide Vereine sind eingetragene und eigenständige Verbände.
2.Auf der Schau werden zwei Titel, bzw. zwei Anwartschaften vergeben. Der erste
Titel / Anwartschaft von dem ersten Verein, der zweite Titel / Anwartschaft von dem
zweiten Verein. Ihr Hund wird hierbei von zwei unterschiedlichen Richtern entsprechend
bewertet.
Dieses wird in der Regel zeitversetzt durchgeführt, damit es nicht zu Kollisionen
zwischen den einzelnen Rassen im Ring kommt.
3. Jeder Hund, der für beide Veranstaltungen gemeldet ist, wird auch in zwei
Ausstellungsringen (abhängig von der Hallengröße) von verschiedenen Richtern bewertet.
Die Richter beider Vereine haben eigenständig, ohne gegenseitige Absprachen, Zeichen
oder Sonstiges zu Richten.
4. Jedem Aussteller steht es frei, ob er seinen Hund für beide Schauen meldet,
oder nur für die erste.
Die Planung so einer Doppelschau ist sicherlich nicht ganz einfach, aber sicherlich
eine große Herausforderung an jedes Ausstellungsteam.
Bei Doppeltietelschauen die nur von einem Verein bzw. Verband durchgeführt werden, wird grundsätzlich nur eine Anwartschaft im DRC e.V anerkannt!
.