Was bei der Zuchtauglichkeitsprüfung (ZTP) zu beachten?


Grundsätzlich soll der Hund eine Ausstellung besuchen. Auf dieser Ausstellung erstellt der Formrichter einen Bericht, der die Grundlage für die Zuchttauglichkeitsprüfung darstellt. Nur in Ausnahmefällen kann der zuständige Zuchtwart mit Genehmigung des Hauptzuchtwartes einen Hund zuchttauglich schreiben.

Für Kleinrassen unter 45 cm Widerristhöhe gilt ein Mindestalter von 15 Monaten.

Für Großrassen  über 45 cm Widerristhöhe gilt ein Mindestalter von 18 Monaten.

Außerdem müssen Hunde ab 45 cm einen HD-und ED-Nachweis des Tierarztes
besitzen.

 





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