Was muss ich beim Besuch einer Ausstellung beachten?
Auszug aus der Ausstellungsordnung
· Zugelassen sind nur Rassehunde, die dem internationalen Standard entsprechen und
die in ein vom DRC anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sind. Ausgestellte Hunde werden
auf ihre Identität geprüft.
· Es gilt ein Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde (Ohren und oder Rute
kupiert) aus dem In- und Ausland. (Ausnahme ist die jagdliche Verwendung gem. dem
TschG. Hierfür ist allerdings ein Nachweis erforderlich).
· Bissige, kranke, mit Ungeziefer befallene Hunde, sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig
oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in die Ausstellungs-
räume eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die
daraus entstehenden Folgen. Nachweislich blinde Hunde dürfen an einer
Ausstellung nicht teilnehmen. Außerdem sind kastrierte Rüden nicht zugelassen.
· Für Hunde, die in die Ausstellungsräumlichkeiten eingebracht werden, muss eine gültige
Tollwut-Impfung, an Hand des Impfausweises, nachgewiesen werden.
· Läufige Hündinnen dürfen, nach vorheriger Bekanntgabe im Ausstellungssekretariat,
ausgestellt werden. (hier wird außerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten gerichtet).
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