ZUCHTORDNUNG






Deutscher Rassehunde Club e.V.
An der Bundesstraße 25, 29614 Soltau
Tel.: ++49 (0)5191 973 90 60
Fax: ++49 (0)5191 973 90 71
Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.drc-soltau.de
 
 
 
Diese Zuchtordnung soll dazu beitragen, den Rassestandard der einzelnen Rassen zu erhalten
 
und zu verbessern.
 
Das Ziel eines jeden Züchters sollte sein aus gesunden Elterntieren eine gute Nachzucht zu
 
erhalten.
 
Diese Zuchtordnung ist bindend für alle Mitglieder des DRC Soltau e.V. Zusätzlich zu dieser
Zuchtordnung sind für einige Rassen spezielle Untersuchungen und Vorgaben im Anhang
vorgeschrieben.
 
 
Zuchttiere die vor dem Inkrafttreten dieser Zuchtordnung zuchttauglich geschrieben wurden
 
haben grundsätzlich Bestandsschutz!
 
 
 
§ 1    Jeder Züchter verpflichtet sich die geltenden deutschen Tierschutz- und Tierhaltungs-
         vorschriften einzuhalten, und ein ordentlich und vollständig geführtes Zwingerbuch*
         zu unterhalten. Nur Mitglieder des DRC e.V. Soltau können Züchter im DRC e.V. Soltau
         werden. Es ist einem Züchter des DRC e.V. Soltau nicht gestattet in anderen Vereinen
         zu züchten, sowie Hunde- und Welpenhandel zu betreiben!
         Ferner ist es nicht gestattet, dass eine im gleichen Haushalt lebende Person Hunde gleicher        
         Rasse in einem anderen Verein züchtet, ohne Genehmigung der Hauptgeschäftsstelle.
         Jeder Deckrüdenbesitzer verpflichtet sich ein Deckbuch** / Zwingerbuch zu führen, in dem  
         alle Deckakte aufgezeichnet werden.
 
 
        * Zwingerbuch   /   ** Deckbuch    können Sie  hier  erwerben
       (Hier werden Sie zu folgender Homepage weiter geleitet:  www.dog-welpen.de)


 
           § 2   Alle Zuchthündinnenbesitzer mit einem durch den DRC e.V. geschützten Zwingernamen,
         sowie Deckrüdenbesitzer, deren Rüden regelmäßig zum Decken eingesetzt werden,
                  gelten als Züchter.
         Als Züchter eines Wurfes gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt der Belegung.
         Jeder Wurf muss innerhalb von drei Tagen bei dem zuständigen Zuchtwart oder bei der
         Hauptgeschäftsstelle gemeldet werden.
         Die erste Wurfbesichtigung erfolgt durch einen DRC-Zuchtwart des zuständigen Landes-
         verbandes, oder durch den Tierarzt in der ersten Lebenswoche.
         Die Rufnamen eines Wurfes müssen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen,
         Der erste Wurf beginnt mit dem Anfangsbuchstaben A, der zweite Wurf mit B, usw.
 
 
§ 3    Jede Zuchtstätte wird grundsätzlich ohne Voranmeldung von einem Zuchtwart des DRC e.V.
         kontrolliert. Hierfür sind die Zuchtwarte der einzelnen Landesverbände zuständig.
         Der Züchter hat dem Zuchtwart uneingeschränkten Zugang zur Zuchtstätte zu  
         gewähren. Sollte dem Zuchtwart der Zutritt verweigert werden, wird mit sofortiger Wirkung    
         das Zuchtbuch des Züchters gesperrt.
 
 
§ 4    Es dürfen nur Hunde zur Zucht eingesetzt werden die vorher durch einen Formrichter des
         DRC e.V. zuchttauglich geschrieben wurden. Deckrüden aus anderen Verbänden werden
         anerkannt, wenn sie gleichwertige Zuchtbestimmungen haben wie im DRC e.V.
         Zuchttiere die einen DRC-Ahnenpass besitzen und von anderen Verbänden zuchttauglich
         geschrieben wurden, müssen einem DRC-Formrichter zeitnah zur Begutachtung vorgestellt
         werden.
         Das gleiche gilt auch für Hunde die aus anderen Verbänden in den DRC e.V. wechseln,
         und zur Zucht eingesetzt werden.
         Diese Begutachtung sollte auf einer DRC – Ausstellung erfolgen und ist im Falle einer
 
         Übernahme kostenfrei!
 
         Sollte dieses jedoch bei dem Züchter erfolgen, so sind die anfallenden Auslagen und
         Gebühren
anhand der aktuellen Gebührenordnung, vom Züchter zu erstatten.
         Bereits erhaltene Titel und Championate die das Tier von anderen Vereinen und Verbänden
         erhalten hat werden grundsätzlich anerkannt.
         Zuchttiere die bei unterschiedlichen Verpaarungen nachweislich Fehler im Rassestandart
         vererben, scheiden aus der Zucht aus.
 
 
 
 
§ 5   Grundvoraussetzungen für die Zuchttauglichkeit und Zuchtzulassung.
   
 
   a. Das Mindestalter für Kleinrassen unter 45cm Schulterhöhe beträgt 15 Monate.
        Das Mindestalter für Großrassen über 45 cm Schulterhöhe beträgt 18 Monate.
 
   b. Als Grundvoraussetzung zur Zuchttauglichkeitsprüfung muss der Hund mindestens
        eine Ausstellung in der offenen Klasse besucht haben. Diese kann bei allen von dem
        DRC e.V. anerkannten Verbänden durchgeführt werden.
        Die Mindestanforderung in der offenen Klasse ist für Hündinnen und für Rüden ein   
        „Vorzüglich“
 
   c. Das Ergebnis wird bei Hunden mit einem Ahnenpass vom DRC e.V. Soltau in den Ahnenpass
        eingetragen.
 
   d. Für Großrassen über 45cm Schulterhöhe ist eine HD- und ED- Auswertung Pflicht.
        Weitere rassetypische Untersuchungen werden im Anhang der Zuchtordnung aufgelistet.
        Alle Untersuchungen müssen durch einen anerkannten und röntgenerfahrenen Tierarzt
        durchgeführt werden
        Bei Zahn.- und Rutenfehlern ist ein röntgenologischer Bericht mit Bild inkl. Chipnummer,
        Name des Hundes und des Tierarztes mit vorzulegen.
       
        PL-Befunde (Patellaluxation) sind für Rassehunde bis 40 cm Schulterhöhe Pflicht.
      
       Hunde mit PL-Grad 1 dürfen nur mit PL-Grad 0 verpaart werden!

      
PL-Grad 2  –Zuchtverbot-



 
   e. Als HD- Formel gilt: HD- Grad 0   (A)     für HD- frei
                                          HD- Grad 1   (B)      für fast normal, Übergangsform, HD- Verdacht
 
                                          HD- Grad 2   (C)      für leichte HD   - Zuchtverbot-
 
                                          HD- Grad 3   (D)      für mittlere HD  Zuchtverbot-
 
                                          HD- Grad 4   (E)      für schwere HD   –Zuchtverbot-
 
 
 
        Hunde mit HD-Grad 1 dürfen nur mit HD-Grad 0 verpaart werden.
 
 
       
 f.  Als ED- Formel gilt: ED- Grad 0      für ED- frei
                                           ED- Grad G     für ED- Grenzfall
 
                                           ED- Grad 1      für ED- leicht  - Zuchtverbot-
 
                                           ED- Grad 2      für ED- mittel   –Zuchtverbot-
 
                                           ED- Grad 3      für ED- schwer -Zuchtverbot-
 
 
 
         Hunde mit ED-Grad G dürfen nur mit ED-Grad 0 verpaart werden!
 
 
        

           Das Mindestalter für alle Röntgenuntersuchungen beträgt 12 Monate, außer Patella!
 
 
 
 
 
 
 
§ 6   Häufigkeit der Zuchtverwendung
 
 
        Eine Hündin darf bei zwei aufeinanderfolgenden Hitzen gedeckt werden sofern sie nicht
        mehr als 8 Welpen groß zieht. Ist der Wurf größer als 8 Welpen, hat der Zuchtwart / Tierarzt
        bei der Wurfabnahme den Gesundheitszustand der Hündin zu prüfen und zu entscheiden, ob die   
        nächste Hitze zum belegen genutzt werden darf.
        Die Gesundheit der Hündin hat immer Vorrang!
        Die dritte Hitze muss grundsätzlich ausgesetzt werden.
        Mit dem Erreichen des achten Lebensjahres scheidet eine Hündin aus der Zucht aus.
 
        Rüden scheiden mit vollendetem 10 Lebensjahr aus der Zucht aus. Sollten sie überdurch-
        schnittliche Vererber sein, können sie durch die Hauptgeschäftsstelle eine Zuchtverlängerung
        erhalten.
        Sie dürfen pro Jahr maximal 52 mal zum Decken eingesetzt werden. Die Deckakte sind       
        gleichmäßig aufzuteilen und zu dokumentieren. (§1)
 
 
§ 7   Inzestverpaarungen (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Geschwister untereinander) sind nicht  
        gestattet
        Der Inzuchtkoeffizient (IK) der ersten 5 Generationen sollte nicht über 6,25 % liegen,
        der Ahnenverlustkoeffizient (AVK) der ersten 5 Generationen nicht unter 80 % liegen.
       
 
 
§ 8   Die Wurfabnahme hat grundsätzlich durch einen  Zuchtwart des DRC e.V.  zu erfolgen, und
        ist ab der vollendeten 6. Woche durchzuführen.
        Nur in Ausnahmefällen, und nach vorheriger Genehmigung durch den Zuchtwart, kann der
        Tierarzt die Wurfabnahme durchführen.
        Die entstandenen Kosten hat der Züchter dem Zuchtwart zu erstatten.
        Ein Züchter der selber Zuchtwart ist, darf seine eigenen Welpen grundsätzlich nicht abnehmen.
        Hierfür ist dann der Tierarzt zuständig.
        Die Welpen müssen bis zur Abgabe alle geimpft, entwurmt und gechipt sein, und
        dürfen nicht vor der vollendeten 8. Woche abgegeben werde.
        Kleinstrassen dürfen nicht vor der 10. Woche abgegeben werden.
 
        Jeder Züchter im DRC e.V. Soltau ist für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner
        Welpen verantwortlich. Sollte er Welpen weitergeben die einen gesundheitlichen oder
        körperlichen Mangel haben zum Zeitpunkt der Übergabe, hat er das dem Käufer mitzuteilen,
        und dieses im Kaufvertrag / Übergabepapier schriftlich fest zu halten.
 
        Als Mängel gelten z.B. Fehlzeichnungen, rassebedingte Fehlstellungen des Gebisses,
        Knickrute, Entropium, Ektropium, Kryptorchismus, Monorchismus, Anorchismus, etc.
       
 
 
§ 9   Bei Verstößen gegen die ZO kann der Vorstand auf Antrag des Zuchtwartes, je nach Schwere
        und Häufigkeit des Verstoßes, den Züchter entweder verwarnen oder über ihn eine
        zeitbegrenzte oder dauernde Zuchtsperre verhängen.
       
 
 
 
 Diese Zuchtordnung tritt ab 01.05.2010 in Kraft.
 
 
 
§10 Änderungen an der Zuchtordnung sind nur durch den Beschluss des Vorstandes möglich.
                 
 

 
 
Soltau, 19.02.2010
                                                        
Der Vorstand
 
 
 
 
 
 
  
 
     
 
Anlage zur Zuchtordnung                                                               

 
 
 
 
Retriever allgemein

(Golden Retriever, Labrador Retriever, Flat Coated Retriever,
Nova-Scotia-Duck-Tolling Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever, Curly-Coated Retriever)



Erforderliche Untersuchungen:

(HC)  postpolare Katarakt

(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit)

(RD)  totale Retinadysplasie


(alle Untersuchungen Opthalmoskopisch)



*PRA- prcd ist eine Genmutation, die die normale Form von PRA nicht ausschließt.

Dieser Gentest ist nicht erforderlich.



Empfohlene Untersuchung auf:

Entropium

Ektropium
 
 
 
 
 
 
Flat Coated Retriever
 
 
 
Empfohlene Untersuchung auf:
 
 
Goniodysplasie
Patella Luxation (PL)
Goniodysplasie (total dysplastischer Kammerwinkel) oder primäres Glaukom
 
 
 
 
 
 
Labrador Retriever
 
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
Myopathie (CNM) des Labrador Retrievers ist eine autosomal rezessiv erbliche Erkrankung, die bei betroffenen Hunden schwere Gesundheitliche Störungen hervorrufen.
Es wird empfohlen, Zuchttiere auf dieses Gen untersuchen zu lassen. CNM-Trägerkönnen mit CNM-freien Hunden verpaart werden. Auch sollte auf genuine epileptiforme Krankheiten beim Labrador geachtet werden.
 
 
 
 
 
 
 
Rhodesian Ridgeback:
 
 

Rhodesian Ridgeback die an Dermoid Sinus und an Hämophilie erkrankt sind, werden im DRC e.V. aus der Zucht ausgeschlossen bzw. nicht zur Zucht zugelassen.
Bei Verdacht auf Hämophilie behält sich der Verein das Recht vor, die Tiere von dem jeweiligen Züchter / Besitzer in eine vom Verein zugewiesene Tierklinik testen zu lassen und dieses unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für den entsprechenden Test trägt der Züchter.
 
 
 
 
 
 
 
Appenzeller Sennenhunde:
 
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
 
 
Negativer Befund auf Ektopischen Ureter.
 
Es handelt sich um eine angeborene Anomalie, bei der ein oder beide Harnleiter nicht normal in der Harnblase münden.
Bei ektopischen Ureteren ist nach dem momentanen Kenntnisstand von einem Gendefekt auszugehen, der unter §.11b des Tierschutzgesetzes fällt.
 
 
 
 
 
 
Entlebucher Sennenhunde:
 
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
 
 
Negativer Befund auf Ektopischen Ureter.
Es handelt sich um eine angeborene Anomalie, bei der ein oder beide Harnleiter nicht normal in der Harnblase münden.
 
(PRA)Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Große Schweizer Sennehunde
 
 
 
Empfohlene Untersuchung auf:
 
(OCD) Befund der Schulter
 
(PRA) Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit)
 
 
 
 
 
 
 
Deutscher Boxer:
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
Kardiologischer Untersuchungsbefund.
 
 
 
 
 
 
Französische Bulldogge
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
 
 
Röntgen auf Keilwirbel (ab 12 Monate)
Grad 1 keine Keilwirbel
Grad 2  1 - 3 Keilwirbel
Grad 3 4 – 6 Keilwirbel Zuchteinschränkung nur mit Grad 1
 
Grad 4 ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brust- / Lendenwirbelsäulenbereich Zuchtverbot
 
Grad 5 6 und mehr Keilwirbel Zuchtverbot
 
 
Untersuchung auf Patella Luxation (ab 12 Monate)
 
Entropium
 
Ektropium
 
Ultraschalluntersuchung des Herzens
 
 
 
 
 
 
 
Irish Red Setter
 
 
 
Erforderliche Untersuchungen:
 
 
CLAD (Canine Leukozypten Adhäsionsdefizienz (Immunerkrankung, Erbkrankheit)
 
 
 
Empfohlene Untersuchung auf:
 
Katarakt = Grauer Star (Augenkrankheit, Erbkrankheit)
PRA = Progressive Retina Atrophie (Augenkrankheit, Erbkrankheit)
 
 
 

 
Impressum  Kontakt